Wir laden weiter zur aufmerksamen Vorbereitung der Wahl des neuen Kirchenvorstandes ein.
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass nur diejenigen wahlberechtigt sind, die Kirchgeld zahlen, sofern sie dazu verpflichtet sind. Diese Bedingung ist nicht unsere Idee, sondern Gesetz unserer Landeskirche. Wir haben uns kundig gemacht und es wird von unserer Aufsichtsbehörde folgendes Verfahren favorisiert: auf der Wählerliste, die vom 06. bis 20. Juli 2014 im Pfarramt zu den Öffnungszeiten des Gemeindebüros öffentlich ausliegt, stehen alle die Gemeindeglieder, die zum Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben, das Wahlrecht nach kirchlicher Ordnung besitzen
und in der Wählerliste verzeichnet sind. Voraussetzung für Letzteres ist die Zahlung des Kirchgeldes im Jahr 2013.
Bitte prüfen Sie, ob Sie verzeichnet sind und zahlen Sie notfalls bitte das Kirchgeld nach, damit Sie wahlberechtigt werden. Die Wählerliste wird ständig aktualisiert und eine Woche vor der Wahl am 07. September 2014 endgültig geschlossen. Die Wählerliste kann auch am 06. Juli 2014 während des Gemeindefestes eingesehen werden. Um für die Wahl zu kandidieren, muss ein Wahlvorschlag eingereicht werden aus dem Name, Geburtstag, Anschrift und Beruf des Kandidaten/der Kandidatin hervorgeht und der von fünf wahlberechtigen Gemeindegliedern unterschrieben ist. Bestandteil des Wahlvorschlages muss das schriftliche Einverständnis sein, das Gelöbnis als Kirchvorsteher abzulegen. Wahlvorschläge sind bis spätestens 6 Wochen vor dem Wahlsonntag einzureichen (03. August 2014).
Vordrucke für den Wahlvorschlag sind im Gemeindebüro und hier als PDF Datei erhältlich. Der Kirchenvorstand prüft, ob die Kandidaten und Kandidatinnen wählbar sind und stellt eine Kandidatenliste zusammen, die der Kirchgemeinde per Aushang und auf der Webseite bekannt gegeben wird.
Am Sonntag, den 31. August 2014 im Gottesdienst um 09.15 Uhr in der Kirche Liebertwolkwitz stellen sich alle Kandidaten und Kandidatinnen der Gemeinde vor. Anschließend können Sie im Kirchencafe miteinander ins Gespräch kommen.
Die Wahl findet am Sonntag, dem 14. September 2014, nach dem Gottesdienst von 10.30 Uhr bis 12.00 und am Nachmittag von 15.00 bis 16.00 Uhr statt. Wer verhindert sein sollte, kann vom Recht der Briefwahl Gebrauch machen. Wer diesen Weg bevorzugt, muss bis spätestens 09. September 2014 mündlich oder schriftlich beim Kirchenvorstand die Ausstellung eines Wahlscheines beantragen, der dann dem Briefwahlumschag wiederum beizulegen ist.
Zur Briefwahl erhalten Sie:
- einen Stimmzettel,
- einen Stimmzettelumschlag,
- einen Wahlbriefumschlag.
Der bei der Briefwahl ausgefüllte Wahlzettel kommt in den Stimmzettelumschlag, der Wahlberechtigungsschein und der zugeklebte Stimmzettelumschlag kommen in den Wahlbriefumschlag, der ebenfalls zuzukleben ist. Die Wahlbriefe müssen vor der Wahl oder bis Abschluss der Wahl am 14. September 2014 eingereicht werden.
Sie lesen selbst, dass der Vorgang nicht ganz einfach ist. Da die Entscheidungen des Kirchenvorstandes von großer Tragweite sind, muss das Verfahren juristisch einwandfrei abgewickelt werden. Bitte helfen Sie uns dabei.
Schlagen Sie Kandidaten und Kandidatinnen vor! Ergreifen Sie Ihr Recht und nehmen Sie an der Wahl teil!
Bei Fragen melden Sie sich bitte beim Kirchenvorstand.Ihr Kirchenvorstand